HUSQVARNA - Garantiebestimmungen
Erweiterte Garantie
Im Ergänzung zu der internationalen 2-jährigen Garantie bieten wir Ihnen eine erweiterte Garantie auf Ersatzteile über weitere 3 Jahre. Hierzu muss auf www.husqvarnaviking.com ein Login erstellt werden um die Maschine zu registrieren. Die erweiterte Garantieleistung ab Kaufdatum bedeutet für Sie:
fünf (5) Jahre Garantie auf mechanische Teile
fünf (5) Jahre Garantie auf elektronische Teile
zwei (2) Jahre Garantie auf Arbeitsleistung
1) Empfänger der Garantie
Diese Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer, der das Produkt für die private Verwendung im eigenen Haushalt erwirbt.
2) Länder, in denen die Garantie gültig ist
Die erweiterte Garantieleistung wird im Verkaufsland erbracht. Während der ersten zwei (2) Jahre nach Verkaufsdatum besteht ebenfalls der Anspruch auf Garantieleistung in den Ländern, die in der internationalen Garantieerklärung angegeben sind.
3) Ausschluss der Garantie
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Nadeln, Glühbirnen, Antriebsriemen und Overlockmesser.
Von der Garantieverpflichtung ausgeschlossen sind auch Defekte, die unabhängig von dem Material oder der Herstellung des Produktes entstanden sind. Dazu gehören unter anderem:
a) Beschädigungen durch falschen Stromanschluss, unnormalen Stromverhältnissen
(z.B. infolge Gewitter) oder höhere Gewalt.
b) Schäden, die auf ungenügende Pflege zurückzuführen sind.
c) Beschädigung durch Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften von HUSQVARNA.
d) Beschädigung durch Unfallschäden oder unsachgemäße Behandlung des Produktes.
e) Fehler oder Schäden verursacht dadurch, dass das Produkt von einer anderen Person
als einem autorisierten HUSQVARNA Fachhändler repariert oder modifiziert wurde.
f) Fehler oder Schäden verursacht durch Verwendung von nicht originalen HUSQVARNA
Zubehör- oder Ersatzteilen.
4) Die Garantieverpflichtung von HUSQVARNA
Während der ersten fünf (5) Jahre nach Verkaufsdatum werden Schäden der elektronischen und mechanischen Teile (unter Berücksichtigung der Garantie-Einschränkung) ohne Berechnung der Kosten behoben. Auf Arbeitsleistungen wird eine Garantie von zwei (2) Jahre ab Verkaufsdatum geleistet. Austauschteile werden nicht zurückgegeben, sondern gehen ins Eigentum der VSM Switzerland GmbH über.
Alle Transportkosten, die im Rahmen der erweiterten Garantileistung anfallen, gehen zu Lasten des Käufers.
5) Gewerbliche eingeschränkte Garantie
Für Produkte, die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 (sechs) Monate für Ersatzteile und Arbeitsleistung. Von der Garantie ausgeschlossen sind Antriebsriemen, Greifer, Glühbirnen, Nadeln, Stichplatten und Overlockmesser. Es wird für gewerblich genutzte Produkte von HUSQVARNA keine weitere Garantie gewährt.
6) Erlangen der erweiterten Garantieleistung
Um die erweiterte Garantie in Anspruch zu nehmen, muss das defekte Produkt oder Teil innerhalb der Garantiefrist zu dem autorisierten HUSQVARNA -Fachhändler geliefert werden, wo es gekauft wurde.
Sollte der Käufer nach dem Kauf seinen Wohnort verlegen, nennt die VSM Switzerland GmbH einen autorisierten HUSQVARNA Fachhändler.
Um die Garantieleistung in Anspruch zu nehmen, muss auf www.husqvarnaviking.com ein Login erstellt werden um die Maschine zu registrieren.
7) Einschränkung der Haftung
Unter keinen Umständen kann die HUSQVARNA für Schäden oder Folgeschäden durch den Gebrauch ihrer Produkte oder Teile haftbar gemacht werden.