SINGER - Garantiebestimmungen
Internationale Garantie
VSM-Group leistet für SINGER-Produkte eine Garantie auf Material- und Herstellungsfehler nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
1) Empfänger der Garantie
Diese Garantie bezieht sich lediglich auf den Käufer, der das Produkt für die private Verwendung im eigenen Haushalt erwirbt.
2) Länder, in denen die Garantie gültig ist
Die Garantieleistungen werden in den Ländern erbracht, die in diesem Garantieschein genannt sind.
3) Garantiezeit
Der Anspruch auf Garantieleistung besteht während der ersten zwei (2) Jahre nach dem Verkaufsdatum.
4) Ausschluss der Garantie
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Nadeln, Glühbirnen, Antriebsriemen und Overlockmesser. Von der Garantieverpflichtung ausgeschlossen sind auch Defekte, die unabhängig von dem Material oder der Herstellung des Produktes entstanden sind. Dazu gehören unter anderem:
a) Beschädigungen durch falschen Stromanschluss, unnormalen Stromverhältnissen (z.B. infolge Gewitter) oder höhere Gewalt.
b) Schäden, die auf ungenügende Pflege zurückzuführen sind.
c) Beschädigung durch Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften von SINGER.
d) Beschädigung durch Unfallschäden oder unsachgemäße Behandlung des Produktes.
e) Fehler oder Schäden verursacht dadurch, dass das Produkt von einer anderen Person als einem autorisierten SINGER Fachhändler repariert oder modifiziert wurde.
f) Fehler oder Schäden verursacht durch Verwendung von nicht originalen SINGER Zubehör- oder Ersatzteilen.
5) Die Garantieverpflichtung von SINGER
Während der ersten zwei (2) Jahre nach Verkaufsdatum werden sowohl Teile wie auch Arbeitsleistungen ohne Berechnung der Kosten geliefert. Ersetzte Teile werden nicht an den Käufer zurückgegeben, sondern gehen ins Eigentum von SINGER über.
6) Gewerbliche eingeschränkte Garantie
Für Produkte, die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 (sechs) Monate für Ersatzteile und Arbeitsleistung. Von der Garantie ausgeschlossen sind Antriebsriemen, Greifer, Glühbirnen, Nadeln, Stichplatten und Overlockmesser. Für gewerblich genutzte Produkte von SINGER wird keine weitere Garantie gewährt.
7) Geltendmachung
Um den Garantieanspruch geltend zu machen, muss das defekte Produkt oder Teil innerhalb der Garantiefrist zu dem autorisierten SINGER-Fachhändler geliefert werden, wo es gekauft wurde. Sollte der Käufer nach dem Einkauf seinen Wohnsitz nach einem anderen Ort in einem der in diesem Garantieschein erwähnten Teilnehmerstaaten verlegen, nennt die jeweilige SINGER Vertriebsgesellschaft in dem betreffenden Land einen autorisierten SINGER Fachhändler Die Garantieleistung wird nur dann gewährt, wenn zusammen mit dem Garantieschein das Rechnungsoriginal oder ein Kaufnachweis (mit Verkaufsdatum, Produktangabe und Name des Fachhändlers/Verkäufers) vorgelegt wird und die darin enthaltenen Informationen vollständig und gut leserlich sind Diese Garantie berührt nicht die Rechte des Käufers an den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen des betreffenden Staates an den Hersteller, noch seine Rechte gegenüber dem Händler gemäß dem Kaufvertrag. Mangels zutreffender Gesetzgebung in dem jeweiligen Land, stellt diese Garantie das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers dar, und weder VSM Group noch ihre Tochtergesellschaften
oder andere Vertretungen können für Schäden oder Folgeschäden haftbar gemacht oder für ausdrückliche
oder stillschweigende Gewährleitungen für das Produkt herangezogen werden.